Wann Lärm ein Mietmangel ist, welche Minderungsquoten Gerichte zugesprochen haben und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen, damit die Kürzung nicht zum Bumerang wird.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
Nach § 536 BGB darf die Miete gemindert werden, wenn die Wohnung einen Mangel hat, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert. Dauerhafter Lärm ist ein solcher Mangel, auch dann, wenn Ihr Vermieter ihn nicht selbst verursacht hat. Er schuldet Ihnen vertraglich eine nutzbare Wohnung, nicht nur vier Wände.
Wichtig: Nicht jeder Lärm ist ein Mangel. Normale Wohngeräusche, gelegentliche Feiern und Kinderlärm müssen hingenommen werden. Es geht um Störungen, die wiederkehrend und erheblich sind.
Eine feste Tabelle gibt es nicht. Jedes Gericht entscheidet den Einzelfall nach Art, Dauer, Uhrzeit und Intensität der Störung. Die folgenden Werte stammen aus veröffentlichten Urteilen und dienen nur zur Orientierung, nicht als Anspruchsgrundlage.
| Quote | Situation | Gericht |
|---|---|---|
| 50 % | Laute Musik der Nachbarn, auch zur Nachtzeit | AG Braunschweig |
| 35 % | Erhebliche Lärmbelästigung durch Nachbarn | AG Chemnitz |
| 25 % | Erheblicher Baulärm auf dem Nachbargrundstück | AG Darmstadt |
| 20 % | Ständige nächtliche Ruhestörungen durch Nachbarn | AG Kerpen |
| 20 % | Klavierspiel des Nachbarn, rund zwei Stunden täglich | AG Düsseldorf |
| 15 % | Baulärm durch eine Großbaustelle über längere Zeit | LG München |
| 11 % | Ständiges Trampeln von Kindern in der Nachbarwohnung | LG Köln |
| 10 % | Dauerhafter ruhestörender Lärm aus der Nachbarwohnung | LG Berlin |
| 10 % | Andauernder Baulärm in ohnehin lauter Umgebung | AG Frankfurt am Main |
| 0 % | Üblicher Kinderlärm | st. Rspr. |
Lärm hat nach den gängigen Mietrechtstabellen bisher nie zu einer Minderung von mehr als 50 Prozent geführt. Die meisten Fälle liegen im Bereich zwischen 5 und 25 Prozent.
Von der Bruttowarmmiete, also der Gesamtmiete inklusive Neben- und Heizkosten, nicht von der Kaltmiete. Bei 900 Euro warm und einer Quote von 15 Prozent sind das 135 Euro im Monat.
Gemindert wird nur für den Zeitraum, in dem die Störung tatsächlich bestand. Trat der Lärm an 12 von 30 Tagen auf, wird in der Regel auch nur anteilig gemindert.
In fast jedem Streit um eine Minderung wegen Lärm geht es um dieselbe Frage: Können Sie belegen, was Sie behaupten? Die Gegenseite wird bestreiten, dass der Lärm so häufig, so laut und so lange war. Ihr Protokoll ist das Einzige, was Sie dem entgegensetzen können.
Deshalb lohnt sich der Aufwand, von Anfang an sauber zu dokumentieren: jeden Vorfall mit Datum, Beginn, Ende, Art und Auswirkung. Je konkreter die Aufstellung, desto schwerer ist sie anzugreifen.
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