Lärm Grenzwerte: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm

Wie viele Dezibel sind in Ihrem Wohngebiet tagsüber und nachts zulässig? Die vollständige Tabelle nach TA Lärm, dazu eine Einordnung, was diese Zahlen im Alltag bedeuten und wo ihre Grenzen liegen.

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

Die Richtwerte im Überblick

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm legt in Nummer 6.1 Immissionsrichtwerte für Orte außerhalb von Gebäuden fest. Sie hängen davon ab, wie schutzwürdig das Gebiet ist.

GebietstypTags 6 bis 22 UhrNachts 22 bis 6 Uhr
Industriegebiet70 dB(A)70 dB(A)
Gewerbegebiet65 dB(A)50 dB(A)
Kerngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet60 dB(A)45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet55 dB(A)40 dB(A)
Reines Wohngebiet50 dB(A)35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt45 dB(A)35 dB(A)

Nachts gelten also durchweg um 15 dB(A) niedrigere Werte als tagsüber. Dieser Sprung ist erheblich: Eine Verringerung um 10 dB(A) wird vom Gehör ungefähr als Halbierung der Lautstärke empfunden.

Innerhalb von Gebäuden

Bei Geräuschübertragung innerhalb eines Gebäudes oder bei Körperschall gelten nach Nummer 6.2 unabhängig vom Gebietstyp strengere Werte: tags 35 dB(A), nachts 25 dB(A).

Kurzzeitige Geräuschspitzen

Einzelne kurze Spitzen dürfen die Richtwerte überschreiten, tagsüber um höchstens 30 dB(A), nachts um höchstens 20 dB(A). Im allgemeinen Wohngebiet liegt die absolute Obergrenze für einen einzelnen Vorgang nachts damit bei 60 dB(A).

Was bedeuten diese Zahlen im Alltag?

Dezibel sind wenig anschaulich. Diese Einordnung hilft:

SchallpegelEntspricht etwa
20 bis 30 dBSehr ruhiges Zimmer
40 bis 60 dBNormale Unterhaltung
60 dBFernseher in Zimmerlautstärke, belebte Geschäftsstraße
60 bis 80 dBVorbeifahrendes Auto
80 dBVerkehrsreiche Straße
85 dBAb hier drohen bei Dauerbelastung Gehörschäden
90 dBLaute Fabrikhalle
100 dBPresslufthammer, Diskothek

Wenn nachts im allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A) gelten, heißt das: schon eine normale Unterhaltung in Zimmerlautstärke liegt über dem Richtwert, sofern sie am Nachbarfenster so ankommt.

Wichtig: Wofür die TA Lärm gilt und wofür nicht

Die TA Lärm gilt für Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Gewerbebetriebe, Gaststätten, Wärmepumpen, Klimaanlagen, Sportanlagen und Ähnliches. Sie gilt nicht unmittelbar für Lärm aus der Nachbarwohnung, für Verkehrslärm oder für Kinderlärm.

Das heißt nicht, dass die Werte bei Nachbarschaftslärm wertlos sind. Gerichte und Behörden ziehen sie regelmäßig als Orientierung heran, um zu beurteilen, ob eine Störung erheblich ist. Eine gemessene Überschreitung ist ein starkes Argument, auch wenn sie nicht automatisch einen Rechtsverstoß darstellt.

Für Nachbarschaftslärm gelten daneben die Hausordnung, kommunale Lärmschutzsatzungen und die allgemeine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

Wie wird korrekt gemessen?

Die TA Lärm sieht die Messung am maßgeblichen Immissionsort vor, bei Wohnräumen also in Höhe des geöffneten Fensters des betroffenen Raums. Bewertet wird nicht der Spitzenwert, sondern ein Beurteilungspegel über eine festgelegte Zeit: tagsüber 16 Stunden, nachts die lauteste volle Nachtstunde. Dazu kommen Zuschläge für Impuls-, Ton- und Informationshaltigkeit.

Realistisch bleiben: Eine Messung mit dem Smartphone ersetzt kein zertifiziertes Schallgutachten. Das interne Mikrofon ist nicht geeicht, Abweichungen von einigen Dezibel sind normal. Für ein gerichtsfestes Gutachten brauchen Sie eine sachverständige Person mit kalibriertem Messgerät.

Trotzdem hat eine eigene Messung Wert. Sie macht aus „es war sehr laut" eine nachvollziehbare Angabe mit Zeit, Dauer und Zahl. Für die Beschwerde beim Vermieter oder beim Ordnungsamt reicht das in vielen Fällen aus, und es zeigt, dass Sie die Sache ernsthaft dokumentieren.

Lieber automatisch dokumentieren?

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Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, in welchem Gebietstyp ich wohne?
Maßgeblich ist der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Auskunft gibt das Bauamt oder Stadtplanungsamt, viele Städte stellen die Pläne inzwischen online bereit. Die meisten Wohnlagen fallen unter allgemeines Wohngebiet oder Mischgebiet.
Gelten die Werte auch am Wochenende?
Die TA Lärm unterscheidet grundsätzlich nur zwischen Tag und Nacht. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Tageszeit in schutzbedürftigen Gebieten allerdings erst später. Zusätzlich gelten die kommunalen Regelungen zur Sonn- und Feiertagsruhe.
Was ist mit seltenen Ereignissen wie Festen?
Für seltene Ereignisse, die an höchstens zehn Tagen im Jahr und nicht an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden stattfinden, sieht die TA Lärm erhöhte Werte vor: 70 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts.
Mein Nachbar überschreitet die Werte. Was nun?
Eine Überschreitung allein setzt nichts in Gang. Sie brauchen eine fortlaufende Dokumentation und müssen den üblichen Weg gehen: Gespräch, Mängelanzeige an den Vermieter, gegebenenfalls Ordnungsamt. Die Reihenfolge ist hier beschrieben.
Hinweis: Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Streitfall wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei für Mietrecht.

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