Wie viele Dezibel sind in Ihrem Wohngebiet tagsüber und nachts zulässig? Die vollständige Tabelle nach TA Lärm, dazu eine Einordnung, was diese Zahlen im Alltag bedeuten und wo ihre Grenzen liegen.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm legt in Nummer 6.1 Immissionsrichtwerte für Orte außerhalb von Gebäuden fest. Sie hängen davon ab, wie schutzwürdig das Gebiet ist.
| Gebietstyp | Tags 6 bis 22 Uhr | Nachts 22 bis 6 Uhr |
|---|---|---|
| Industriegebiet | 70 dB(A) | 70 dB(A) |
| Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
| Kerngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
| Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Nachts gelten also durchweg um 15 dB(A) niedrigere Werte als tagsüber. Dieser Sprung ist erheblich: Eine Verringerung um 10 dB(A) wird vom Gehör ungefähr als Halbierung der Lautstärke empfunden.
Bei Geräuschübertragung innerhalb eines Gebäudes oder bei Körperschall gelten nach Nummer 6.2 unabhängig vom Gebietstyp strengere Werte: tags 35 dB(A), nachts 25 dB(A).
Einzelne kurze Spitzen dürfen die Richtwerte überschreiten, tagsüber um höchstens 30 dB(A), nachts um höchstens 20 dB(A). Im allgemeinen Wohngebiet liegt die absolute Obergrenze für einen einzelnen Vorgang nachts damit bei 60 dB(A).
Dezibel sind wenig anschaulich. Diese Einordnung hilft:
| Schallpegel | Entspricht etwa |
|---|---|
| 20 bis 30 dB | Sehr ruhiges Zimmer |
| 40 bis 60 dB | Normale Unterhaltung |
| 60 dB | Fernseher in Zimmerlautstärke, belebte Geschäftsstraße |
| 60 bis 80 dB | Vorbeifahrendes Auto |
| 80 dB | Verkehrsreiche Straße |
| 85 dB | Ab hier drohen bei Dauerbelastung Gehörschäden |
| 90 dB | Laute Fabrikhalle |
| 100 dB | Presslufthammer, Diskothek |
Wenn nachts im allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A) gelten, heißt das: schon eine normale Unterhaltung in Zimmerlautstärke liegt über dem Richtwert, sofern sie am Nachbarfenster so ankommt.
Die TA Lärm gilt für Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Gewerbebetriebe, Gaststätten, Wärmepumpen, Klimaanlagen, Sportanlagen und Ähnliches. Sie gilt nicht unmittelbar für Lärm aus der Nachbarwohnung, für Verkehrslärm oder für Kinderlärm.
Das heißt nicht, dass die Werte bei Nachbarschaftslärm wertlos sind. Gerichte und Behörden ziehen sie regelmäßig als Orientierung heran, um zu beurteilen, ob eine Störung erheblich ist. Eine gemessene Überschreitung ist ein starkes Argument, auch wenn sie nicht automatisch einen Rechtsverstoß darstellt.
Für Nachbarschaftslärm gelten daneben die Hausordnung, kommunale Lärmschutzsatzungen und die allgemeine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
Die TA Lärm sieht die Messung am maßgeblichen Immissionsort vor, bei Wohnräumen also in Höhe des geöffneten Fensters des betroffenen Raums. Bewertet wird nicht der Spitzenwert, sondern ein Beurteilungspegel über eine festgelegte Zeit: tagsüber 16 Stunden, nachts die lauteste volle Nachtstunde. Dazu kommen Zuschläge für Impuls-, Ton- und Informationshaltigkeit.
Trotzdem hat eine eigene Messung Wert. Sie macht aus „es war sehr laut" eine nachvollziehbare Angabe mit Zeit, Dauer und Zahl. Für die Beschwerde beim Vermieter oder beim Ordnungsamt reicht das in vielen Fällen aus, und es zeigt, dass Sie die Sache ernsthaft dokumentieren.
Lärmprotokoll Pro misst bei jedem Vorfall die Lautstärke in Dezibel und speichert Zeit, Ort und eine Prüfsumme automatisch mit. Am Ende erzeugt die App daraus einen fertigen PDF-Bericht. Kostenlos für iPhone.
Im App Store ansehen